OptiMax Real Estate Services GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Der Nachweis der angebotenen Objekte durch die Fa. OptiMax Real Estate Services GmbH gilt als    anerkannt, wenn der Empfänger nicht sofort nach Erhalt des entsprechenden Exposés schriftlich nachweist, dass ihm das jeweilige Objekt von anderer Seite schriftlich angeboten wurde.
  • Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen, Preisänderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
  • Die in den Angeboten der Fa. OptiMax Real Estate Services GmbH enthaltenen Angaben basieren auf den erhaltenen Informationen der jeweiligen  
  • Auftraggeber bzw. Eigentümer. OptiMax Real Estate Services GmbH ist stets bemüht, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angabe zu erhalten; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen.
  • Eine entgeltliche Tätigkeit, auch für den Auftraggeber, ist ausdrücklich gestattet.
  • Kommt mit dem Exposé-Empfänger ein Geschäft zustande (Kauf, Miete, Pacht), so ist, sofern das Exposé-Angebot keine Angaben darüber enthält, hierfür eine ortsübliche Provision zu zahlen.
  • Der Erwerb eines Grundstücks in Form eines Erbbaurechts, steht einem Kauf gleich. Die Provision wird auch dann fällig, wenn das angebotene Objekt aus einer Zwangsversteigerung erworben wird.
  • Auch bei frei telefonisch (mündlich) bekannt gegebenen Objekten, entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht. Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind nur für Selbstinteressenten bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne Erlaubnis der OptiMax Real Estate Services GmbH weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger eines Exposés haftet gegenüber der OptiMax Real Estate Services GmbH für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen entstehen.
  • Wird ein nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet und danach innerhalb von fünf Jahren gekauft, so ist hierfür die vereinbarte Käuferprovision abzgl. der für den ersten Vertrag gezahlten Provision fällig. Bei notariellen Vertragsabschlüssen ist die OptiMax Real Estate Services GmbH hinzuzuziehen.
  • Die Provision wird fällig und ist zahlbar bei Abschluss eines notariellen Vertrages (Kauf, Miete, Pacht, Übernahme von Gesellschaftsanteilen). Kommt der Exposé-Empfänger und Provisionspflichtiger in Zahlungsverzug, sind Verzugszinsen in Höhe von zwei v. H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundes Bank, zu zahlen; es sei denn, es wird eine höhere oder geringere Zinsbelastung nachgewiesen.
  • Wird ein nachgewiesener Vertrag rückgängig gemacht oder gekündigt, wird der Provisionsanspruch hiervon nicht berührt.
  • Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der OptiMax Real Estate Services GmbH.
  • OptiMax Real Estate Services GmbH haftet in keiner Weise für die Finanzierung der nachgewiesenen Objekte.
  • Sollte eine der vorgenannten Geschäftsbedingungen auf Grund von Rechtsvorschriften unwirksam sein oder werden, so werden alle übrigen davon nicht berührt. An ihre Stelle treten die in den Rechtsvorschriften bestimmten.
  • Als Gerichtsstand gilt Neuruppin als vereinbart.
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